| GF54.15-P-1520CS | Glühlampenausfallkontrolle Funktion | 7.7.99 |
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Das Lampenkontrollgerät N7 im Sicherungs- und Relaiskasten F1 überwacht die Funktion der Glühlampen in den folgenden Stromkreisen der Außenbeleuchtung:
Standlicht
Abblendlicht
Fernlicht
Nebellicht
Schlußlicht
Kennzeichenlicht
Bremslicht
Blinker (Typ 129 bis 31.08.95)
Nebelschlußlicht
Rückfahrlicht
Der Ausfall einer Glühlampe oder Sicherung im Stromkreis des Abblend-, Stand- oder Schlußlichtes wird von der Warnleuchte (A1e14) im Kombi-Instrument (A1) nur bei eingeschalteter Außenbeleuchtung angezeigt. Mit dem Ausschalten des entsprechenden Stromkreises erlischt die Anzeige. Der Ausfall einer Glühlampe im Stromkreis des Bremslichtes oder der Blinker (Typ 129 bis 31.08.95) wird vom Lampenkontrollgerät gespeichert und, solange der Zündstartschalter (S2/1) in Stellung 2 steht, angezeigt. |
Zur Erkennung einer defekten Glühlampe zunächst Motor starten und Blinker links/rechts einschalten bzw. Betriebsbremse betätigen. Danach Standlicht einschalten und nacheinander alle Beleuchtungsfunktionen durchschalten, bis die Warnleuchte aufleuchtet.
Werden bei einer Funktion mehrere Glühlampen angesteuert, so muß nach dem Aufleuchten der Warnleuchte durch Sichtprüfung die defekte Glühlampe ermittelt werden. Die Warnleuchte Glühlampenausfall (A1e14) leuchtet zur Eigenkontrolle ab Stellung 2 des Zündstartschalters mit verminderter Helligkeit, bei laufendem Motor erlischt sie sofort.
Beim nachträglichen Einbau von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen wie z. B. Zusatzscheinwerfer, Zusatzbremsleuchten, Anhängevorrichtung usw. ist darauf zu achten, daß diese an der Sicherung vor dem Lampenkontrollgerät N7 angeschlossen werden. Andere Anschlußarten können zu Anzeigestörungen der Warnleuchte und zu Beschädigungen des Lampenkontrollgerätes führen. |